Ab 2020 soll ein Verbot von Kältemitteln mit GWP über 2500 in neuen stationären Anlagen (mit Ausnahme von Anwendungen unter -50°C) gelten, ab 2025 ein Verbot von Kältemitteln mit GWP über 750 in Split-Klimageräten unter 3 kg Füllmenge und ab 2022 ein Verbot von Kältemitteln mit GWP über 150 in großen Verbundanlagen für die Gewerbekälte (über 40 kW), außer im Primärkreislauf von Kaskaden, wo ein Limit von GWP 1500 gelten soll. Das viel diskutierte Vorbefüllungsverbot wurde aufgehoben und die Phase-down-Schritte der Kommission, die eine Reduzierung der HFKWs um 79 Prozent bis 2030 vorsehen, wurden übernommen.
Der 4. Trialog war die letzte Chance für die drei Institutionen EU-Kommission, EU-Rat der Mitgliedsstaaten und EU-Parlament (Umweltausschuss) , noch vor Ende des Jahres unter der Präsidentschaft Litauens eine politische Einigung zu erzielen. Die Institutionen standen unter Druck, denn im Fall eines Scheiterns der Verhandlungen hätte sich die Revision der F-Gase-Verordnung noch ein bis zwei Jahre hinziehen können ein Szenario, das auch für die Industrie wenig attraktiv gewesen wäre, denn schon jetzt haben viele Betreiber ihre Investitionen auf Eis gelegt, da der Ausgang der Revision unklar war.
EPEE-Geschäftsführerin Andrea Voigt dazu: Ich bin stolz, dass unsere beteiligte Industrie sehr fortschrittlich ist und immer sehr anspruchsvolle Umweltziele durch Obergrenzen und stufenweise Reduzierung von F-Gasen verfolgt hat. Der Phase-down wird Innovationen ermöglichen und der Industrie alternative Lösungen aufzeigen, die sicher und effizient sind. Wir begrüßen darüber hinaus, dass die Neuregelungen in erster Lesung erreicht wurden, so dass unsere Mitglieder jetzt die Gewissheit haben, um langfristige Geschäftsplanung betreiben zu können davon wird die EU-Wirtschaft definitiv profitieren.
Obwohl die EPEE nach wie vor der Überzeugung ist, dass es keiner zusätzlicher Verbote bedurfte, um die Klimaziele zu erreichen, akzeptiert sie, dass diese nötig waren, um eine gemeinsame politische Übereinkunft zu erzielen. Dem politischen Abkommen müssen jetzt noch sowohl das Europäische Parlament als auch der Europäische Rat formell zustimmen. Danach sollten die Verordnungen ab 2015 in Kraft treten können. (SI)
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