Die meisten Unternehmen konnten laut ADP die notwendigen Meldungen bereits mit der Januar-Abrechnung durchführen. Allerdings erhalten Firmen derzeit noch keine Rücksendeprotokolle, wodurch sie die Datenanlieferung automatisiert kontrollieren können. Trotz der relativ kurzen Zeit zwischen Verabschiedung der entsprechenden Gesetze und Durchführungsverordnungen ist es den großen Dienstleistern für Lohn- und Gehaltsabrechnungen gelungen, die erforderlichen technischen Voraussetzungen zu schaffen. Die Schnittstellen funktionieren reibungslos, bilanziert Kummer.
Von der Möglichkeit, geforderte Daten per E-Mail zu übertragen, sollten Unternehmen laut ADP Abstand nehmen. Ein solches Verfahren ist völlig ineffizient, so Kummer weiter.
Drei Monate nach Einführung von ELENA (elektronischer Entgeltnachweis) bestehe das Hauptproblem für Unternehmen in der Dokumentation der Meldungen. Die Betriebe sind seit 1.1.2010 zu dieser Dokumentation verpflichtet. Die unternehmensseitigen ELENA-Lösungen sehen eine solche Dokumentation und Protokollierung der Rückmeldungen jedes Datensatzes zwar vor. Derzeit stehen die Antwortprotokolle vom ELENA-Server der ZSS aber nicht zur Verfügung, bemängelt Kummer. Die Ankündigung der ZSS, Protokolle gegebenenfalls gedruckt zur Verfügung zu stellen, ist laut ADP keine adäquate Lösung. Diese Vorgehensweise wäre nicht nur unzeitgemäß. Sie würde vor allem einen deutlich höheren administrativen Aufwand mit sich bringen.
Die ZSS ist nach Expertenmeinung zurzeit nicht in der Lage, den gesetzlichen Auskunftspflichten hinsichtlich der gespeicherten Daten gegenüber den Arbeitnehmern nachzukommen. Hieraus wird sich eine zunehmend kritische Haltung der Arbeitnehmer und deren Vertreter entwickeln, da das ELENA-Verfahren und die gespeicherten Daten nicht transparent genug sind, warnt Kummer. Erste Anfragen von Kunden und deren Betriebsräten haben den Personalmanagement-Dienstleister ADP bereits erreicht. ADP bietet seinen Kunden seit 1. April 2010 dennoch an, zu der monatlichen Verdienstabrechnung das aufbereitete Protokoll der übertragenen Mitarbeiterdaten des ELENA-Verfahrens mit auszudrucken. Somit können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern aussagefähige Unterlagen zur gewünschten Auskunft mitteilen.
www.de-adp.com
Von der Möglichkeit, geforderte Daten per E-Mail zu übertragen, sollten Unternehmen laut ADP Abstand nehmen. Ein solches Verfahren ist völlig ineffizient, so Kummer weiter.
Drei Monate nach Einführung von ELENA (elektronischer Entgeltnachweis) bestehe das Hauptproblem für Unternehmen in der Dokumentation der Meldungen. Die Betriebe sind seit 1.1.2010 zu dieser Dokumentation verpflichtet. Die unternehmensseitigen ELENA-Lösungen sehen eine solche Dokumentation und Protokollierung der Rückmeldungen jedes Datensatzes zwar vor. Derzeit stehen die Antwortprotokolle vom ELENA-Server der ZSS aber nicht zur Verfügung, bemängelt Kummer. Die Ankündigung der ZSS, Protokolle gegebenenfalls gedruckt zur Verfügung zu stellen, ist laut ADP keine adäquate Lösung. Diese Vorgehensweise wäre nicht nur unzeitgemäß. Sie würde vor allem einen deutlich höheren administrativen Aufwand mit sich bringen.
Die ZSS ist nach Expertenmeinung zurzeit nicht in der Lage, den gesetzlichen Auskunftspflichten hinsichtlich der gespeicherten Daten gegenüber den Arbeitnehmern nachzukommen. Hieraus wird sich eine zunehmend kritische Haltung der Arbeitnehmer und deren Vertreter entwickeln, da das ELENA-Verfahren und die gespeicherten Daten nicht transparent genug sind, warnt Kummer. Erste Anfragen von Kunden und deren Betriebsräten haben den Personalmanagement-Dienstleister ADP bereits erreicht. ADP bietet seinen Kunden seit 1. April 2010 dennoch an, zu der monatlichen Verdienstabrechnung das aufbereitete Protokoll der übertragenen Mitarbeiterdaten des ELENA-Verfahrens mit auszudrucken. Somit können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern aussagefähige Unterlagen zur gewünschten Auskunft mitteilen.
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