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Per Luftenergiezähler Klimaluft nach dem Verbrauch abrechnen

„Herr Ober, die Luftrechnung bitte!“

Nun war es nicht einfach möglich, auch für Klimaluft einen Verbrauchszähler zu entwickeln. Zum einen ist es in den kurvenreichen Luftleitungen (Krümmer, T-Stücke, Reduzierungen allenthalben) alles andere als trivial, einen präzisen Durchfluss zu messen. Zum anderen musste auch erst eine passende Eichgröße geschaffen werden, um dann die für die Abrechnung erforderliche Eichzulassung erhalten zu können.

Die Luftmeister GmbH aus Kirchzarten bei Freiburg hat diese Aufgaben nunmehr gemeistert. Mit der neuen DIN 94701 wurde eine Produktnorm aufgestellt, die Mindestanforderungen an Genauigkeit, Vorstörungsprüfungen und Einbau der Luftenergiezähler definiert. Erfüllt wurden diese hohen messtechnischen Hürden mittels einer speziellen Sensorik. Schließlich wurde dem Luftenergiezähler Anfang 2020 seitens der PTB (Physikalisch-technische Bundesanstalt) die Eichzulassung erteilt.

Bild 2: So erfolgt die Verbrauchserfassung mit Luftenergiezählern.

Bild: Luftmeister

Bild 2: So erfolgt die Verbrauchserfassung mit Luftenergiezählern.

Was erfasst der Luftenergiezähler?

Der Luftenergiezähler (Bild 1) wird in der jeweiligen Zuluftleitung jeder Zone installiert. Mithilfe der speziellen Durchflusssensorik wird der Volumenstrom im Bereich von 0,7 bis über 10 m/s präzise erfasst. Dies gilt auch bei kurzen Einlaufstrecken von nur dreifachem Durchmesser hinter beliebigen Hindernissen / Vorstörungen. Zudem werden in Außenluft und Zuluft jeweils Enthalpiefühler installiert, die für jeden Zeitpunkt ermitteln, welchen Wärmeinhalt die „kostenlose“ Außenluft und die teuer aufbereitete Zuluft aufweisen (Bild 2).

Die thermische Leistung wird dann aus der Multiplikation von Massenstrom und Enthalpiedifferenz gebildet. Der besondere Kniff: Der Luftenergiezähler ist in der Lage, Wärme- und Kältelieferung zu unterscheiden und in getrennten Zählerregistern zu erfassen (Einheit ist kWh thermisch). Als dritter Verbrauchszähler dient die Summe des Volumenstroms, der sogenannte Luftzähler (Einheit: m³ Luftlieferung).

Bild 3: Kostenverteilung mit dem Luftenergiezähler ohne dezentrale Nachbereitung.

Bild: Luftmeister

Bild 3: Kostenverteilung mit dem Luftenergiezähler ohne dezentrale Nachbereitung.
Bild 4: Kostenverteilung mit dem Luftenergiezähler mit dezentraler Nachbereitung.

Bild: Luftmeister

Bild 4: Kostenverteilung mit dem Luftenergiezähler mit dezentraler Nachbereitung.

Wie wird verbrauchsbasiert abgerechnet?

Eine neue Anwendungsnorm, die VDI 2077 Blatt 4, beschreibt die Details der verbrauchsgerechten Lüftungskostenabrechnung. Der Luftenergiezähler wird dabei zum Stand der Technik erhoben. Zwei Beispiele verdeutlichen die Methodik:

  • Es erfolgt ausschließlich eine zentrale Aufbereitung der Luft: In diesem Anwendungsfall werden nach Abschluss der Abrechnungsperiode die Primärzähler (Strom, Warmwasser, Kaltwasser, etc.) ausgewertet und nach klassischen Methoden mit einem Kostenbetrag beziffert. Anschließend erfolgt pro Luft-Nutzungszone ein „Submetering“ nach dem folgenden Schema (Bild 3):
  • Es wird auch zonenweise eine Nachaufbereitung geleistet: Erfolgt zudem dezentral (in der jeweiligen Zuluft) eine Luftkühlung oder -erhitzung, so reicht es aus, dass alle Nachkühler durch einen gemeinsamen Kaltwasserzähler (analog: Warmwasserzähler) erfasst werden (hier: Z-K 2). Die Zuluftenthalpiemessung erfolgt hier hinter der Nachaufbereitung, so dass der Luftenergiezähler auch diesen dezentralen Wärme- / Kältebeitrag erfasst (Bild 4).
  • Worin besteht der Nutzen?

    Je nach Projekt und Blickwinkel (Eigentümer, Mieter, Betreiber, Ingenieurplaner…) stehen sicherlich unterschiedliche Nutzenaspekte im Vordergrund. Dies sind die zentralen Vorteile:

  • Paradigmenwechsel: Lüftungskosten werden nach dem Verbrauch und nicht als Flatrate über die Fläche abgerechnet;
  • Die Lüftungskosten (als Teil der Betriebskosten) sind für Mieter und Eigentümer erstmalig nachvollziehbar, rechtssicher
    und fair, dank verbrauchsbasierter, eichfähiger Zähler - basierend auf DIN-Norm, VDI-Richtlinie und Eichzulassung;
  • Zuluftquantität (Volumenstrom) und -qualität (Temperatur, Feuchte) sind zu jedem Zeitpunkt belegbar und für Betreiber und Mieter transparent („Luftliefer-Monitoring“);
  • Kostenersparnis für den Eigentümer in Planung, Errichtung und Betrieb, indem große zentrale statt vieler kleiner RLT-Zentralen zum Einsatz kommen können (Bild 5): (Anker-) Mieter erhalten durch das Luftliefer-Monitoring sowie die Verbrauchsabrechnung auch bei zentralen großen RLT-Anlagen dieselben Vorteile, die sie bislang nur bei eigenen RLT-Anlagen hatten ;
  • Pluspunkte im Zuge der Nachhaltigkeitszertifizierung;
  • Bautenschutz durch Überwachung des Taupunktabstands;
  • Reduzierung der Verbrauchskosten dank Transparenz seitens Betreiber und Mieter;
  • Leerstandskosten werden gesenkt, keine einseitige Belastung des Eigentümers;
  • Kostensenkung und Flächenflexibilität bei Nachvermietung, Umnutzung, Untervermietung;
  • Einsatzbeispiele

    Mit dem Ringcenter Braunschweig wurde ein größeres Einkaufszentrum mit Luftenergiezählern ausgestattet – ein Krankenhaus sowie ein Bürokomplex befinden sich aktuell in der Ausrüstung. Zudem konnten über die Contractoren Enercity Contracting sowie Getec in Braunschweig und Berlin (Lufthansa Aviation Training) sogenannte „Klimaluft-Contracting“-Projekte umgesetzt werden. Zudem sind in einigen Dutzend Neubauprojekten die Luftenergiezähler mittlerweile spezifiziert worden.

    Bild 5: Große RLT-Zentrale mit Luftenergiezählern.

    Bild: Luftmeister

    Bild 5: Große RLT-Zentrale mit Luftenergiezählern.
    Dipl.-Wirtsch.-Ing. (TU) Jens Amberg,
    Geschäftsführender Gesellschafter der Luftmeister GmbH, Kirchzarten.

    Bild: Luftmeister / Amberg

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