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USA

Umweltamt EPA strafft Kältemittelregeln

Gemäß den neuen Vorschlägen des US-Umweltamts EPA sollen die bereits bestehenden Regeln für Einsatz, Verkauf, Recycling und Umgang mit ozonabbauenden Kältemitteln weiter verstärkt und außerdem auf HFKWs ausgeweitet werden. Laut vorgeschlagenen Aktualisierungen soll die Zertifizierung von Anlagenbauern vorgeschrieben werden sowie geringere maximal zulässige Leckageraten und der Ersatz undichter Systeme. Außerdem sollen die Anforderungen an die Reparatur von Leckagen weiter verschärft und die Berichterstattung für die Entsorgung von Kältemitteln in Anlagen, die 2,27 bis 22,7 kg Füllmenge enthalten, vorgeschrieben werden. Das EPA will die maximal zulässigen Leckageraten für Prozesskühlung und Gewerbekälte von bislang 35 auf 20 Prozent senken und für Klimaanlagen von 15 auf 10 Prozent. Dies soll sowohl für ozonabbauende Substanzen als auch für HFKWs gelten. Große Anlagen (über 22,7 kg Füllmenge) dürfen nicht mehr als 75 Prozent ihrer Befüllung innerhalb von 24 Monaten verlieren.

Das EPA will die Vorschrift der Berichterstattung für die Rücknahme von gebrauchtem Kältemittel aus Anlagen mit über 22,7 g Füllmenge von ozonabbauenden Kältemitteln auf HKWs ausweiten. Grund dafür sei die noch immer gängige Praxis, Kältemittel bei der Entsorgung aus den Anlagen entweichen zu lassen. Dies sei besonders bei Kälteanlagen der Fall. Für Minisplits und Verflüssigungssätze soll noch geprüft werden, ob eine solche Vorschrift ebenfalls Sinn machen würde. www.coolingpost.com

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