Der Verkauf von F-Gasen online ist nicht neu, jetzt aber, in Anbetracht der steigenden Preise und Lieferschwierigkeiten, besonders populär. Dabei wird die Anwendung der F-Gase-Verordnung eher frei interpretiert, wie aus der Recherche eines französischen Journalisten in Italien hervorging. Auf der betreffenden Verkaufsplattform werde zwar im Frage- und Antwortbereich klar auf die F-Gase-Verordnung Bezug genommen, allerdings in einer eher unkonventionellen“ Weise, gegen die die Behörden schon seit Langem versprochen hatten, vorzugehen. Allerdings sei dies bislang nicht der Fall. Eine entsprechende Anfrage an die zuständige Behörde, hier einzugreifen, sei im Sande verlaufen, so der Journalist. So heißt es zum Beispiel auf die Frage, ob es in Europa eine Verordnung gebe, die den Kauf und die Nutzung bestimmter Gase reglementiere, dass dies in der Tat durch die F-Gase-Verordnung 517/2014 geschehe. Weiter heißt es dann allerdings, dass diese Verordnung nur für Gase gelte, die einen hohen GWP von über 1400 haben. Interessant ist auch die Antwort auf die Frage, ob es möglich sei, F-Gase ohne entsprechende Zertifizierung zu erwerben. Hier heißt es, dass dies durchaus ginge, solange der Käufer keine Aktivität ausübe, die unter den Artikel 10 der F-Gase-VO falle. Zur Erinnerung: Artikel 10 regelt Training und Zertifizierung. Für die entsprechende Erklärung in diesem Sinne trage allerdings der Käufer die volle Verantwortung. www.larpf.fr
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