Seit Kurzem tauchen laut britischem Dachverband FETA Fälle auf dem Markt auf, bei denen R32 (A2L – schwach brennbar) als Drop-In Kältemittel“ in bestehende R410A-Anlagen eingefüllt wird. Grund für diese zweifelhafte Praxis dürften die steigenden Preise und Verknappung von R410A sein.
Die unterschiedlichen Eigenschaften der beiden Kältemittel geben Anlass zur Besorgnis. So haben Kältemittelproduzenten bereits in der Vergangenheit unmissverständlich darauf hingewiesen, dass sich A2L-Kältemittel aufgrund ihrer Brennbarkeit nicht für Retrofits eignen. Denn eine Anlage, die ursprünglich für R410A entworfen wurde, hat nicht dieselben Drücke, Inverterprofile und Wärmeübertragerdesign wie eine Anlage mit R32 – ganz abgesehen von dem erheblichen Sicherheitsrisiko.
So würde die Befüllung einer bestehenden Anlage mit R32 dazu führen, dass das System den Anforderungen aus der Sicherheitsnorm EN 378 nicht mehr entspricht und es im Falle von Leckagen zur Bildung einer brennbaren Umgebung kommen könnte. Außerdem ist diese Vorgehensweise entgegen den Betriebshinweisen der Hersteller so, dass keine Garantie mehr gegeben werden kann. Auch das CE-Label und die Konformität mit der Druckgeräterichtlinie sind nicht mehr gegeben, was sich auf den Versicherungsschutz auswirken kann. Abgesehen davon, dass die höhere Druckgastemperatur von R32 im Vergleich zu R410A die Verdichterabnutzung erhöht und zu einer erheblichen Verkürzung von dessen Lebensdauer führt. Sollte es also zu Problemen aufgrund der R32-Befüllung kommen, trägt derjenige, der diese vorgenommen hat, hierfür die volle Verantwortung.
Aufgrund all dieser Gründe warnt FETA daher ausdrücklich davor, Kältemittel in Anlagen zu füllen, die nicht von Anfang an für diese ausgelegt wurden. Dies sollte nur dann geschehen, wenn die Eigenschaften des Ersatzkältemittels zuvor ausreichend evaluiert wurden.www.epeeglobal.org