Die britische Regierung hat bestätigt, dass die Verpflichtungen der F-Gase Verordnung und Verordnung zu ozonabbauenden Substanzen bestehen bleiben, auch bei einem harten Brexit. Allerdings könnte es möglicherweise erforderlich werden, dass sich die britischen Anlagenbauer neu zertifizieren lassen müssen, falls sie in der EU arbeiten wollen.
Die Quotenregelung, so die Regierung, beziehe sich auf Unternehmen und werde durch die Europäische Kommission verwaltet. Im Falle eines harten Brexit würde Großbritannien ein eigenes Quotensystem einführen. Das hieße, dass die europaweit geltenden HFKW-Quoten aufgeteilt würden in eine Quote für den britischen Markt, verwaltet und ausgegeben durch die britische Regierung, und eine Quote für den europäischen Markt, verwaltet und ausgegeben durch die EU-Kommission. Entsprechend würde ein neues IT-System für Großbritannien eingeführt, verwaltet durch die dortige Environment Agency (EA). Die Unternehmen wären aber weiterhin verpflichtet, Bericht zu erstatten.
Unternehmen, die HFKWs herstellen, importieren oder exportieren, bzw. vorbefüllte Geräte mit HFKWs, müssten eine entsprechende Quote in Großbritannien beantragen, um diese dort auf den Markt zu bringen. Auch die Berichterstattung hierfür müsste in Großbritannien erfolgen. Daher haben die EA und das britische Umweltministerium Defra mittlerweile alle EU-Quoteninhaber angeschrieben und gebeten, die Menge der HFKWs zu melden, die sie 2015, 2016 und 2017 in Großbritannien in Verkehr gebracht haben. Umgekehrt führt die EU-Kommission eine Befragung durch, um im Falle eines harten Brexit die EU-Quote zu bestimmen, die an britische Unternehmen erteilt werden müsste, die derzeit HFKWs in der EU in Verkehr bringen. www.coolingpost.com