Das deutsche Umweltbundesamt (UBA) unterstützt eine strengere Vorgehensweise gegen ozonabbauende Substanzen als bislang im Rahmen des Montrealer Protokolls vorgesehen. Dies geht aus einer Antwort hervor, die die Behörde auf eine Umfrage der Europäischen Kommission zur Evaluierung der bislang geltenden EU-Verordnung Nr. 1005/2009 zu ozonabbauenden Substanzen gegeben hatte. Insbesondere fordert das UBA ein absolutes Verbot ozonabbauender Substanzen, einschließlich des Kältemittels R1233zd, das aufgrund seines ultraniedrigen GWP-Werts von 1 seit einiger Zeit als Alternative in Niederdruck-Chillern eingesetzt wird. Laut UBA habe dieses Kältemittel einen ODP Wert von 0,00034, was heiße, dass es sich negativ auf die Ozonschicht auswirken könne.
Außerdem zitiert das UBA eine vor Kurzem erschienene Studie, aus der hervorgeht, dass besonders kurzlebige halogenierte Substanzen (VSLS – very short lived substances), beispielsweise Dichlormethan, einen größeren Einfluss auf die stratosphärische Ozonschicht haben, als zunächst angenommen. Basierend auf diesen Ergebnissen sollte eine umfassendere Betrachtung von Komponenten, die bislang nicht im Montrealer Protokoll erfasst sind, angeregt und über die Aufnahme von VSLS nachgedacht werden, um den Schutz und die Regenerierung der Ozonschicht zu verbessern, so das UBA. www.racplus.com