Seit Januar 2018 gelten für Fälle, in denen fehlerhaftes Material verbaut wurde und im Wege der Mängelbeseitigung wieder ausgebaut werden muss, neue Haftungsregeln. Da es dabei immer wieder Fragen und Diskussionen gibt, hat der ZVKKW die aktuelle Rechtslage und die sich daraus ergebende Kette vom Zulieferer über Hersteller, Großhändler, Kälteanlagenbauer bis hin zum Kunden in einer übersichtlichen Broschüre dargestellt.