Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

VDKF: Verdunstungsanlagen: Meldefrist läuft ab

Die am 20. August 2017 in Kraft getretene 42. BImschV richtet sich an Be-treiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern. Sie beinhaltet umfangreiche Anzeige-, Betriebs- und Überwachungspflichten für Betreiber, unter anderem eine Meldepflicht.

www.diekaelte.de/gentner.dll/PL_102988_832437

Jetzt weiterlesen und profitieren.

+ KK E-Paper-Ausgabe – jeden Monat neu
+ Kostenfreien Zugang zu unserem Online-Archiv
+ Fokus KK: Sonderhefte (PDF)
+ Webinare und Veranstaltungen mit Rabatten
uvm.

Premium Mitgliedschaft

2 Monate kostenlos testen