Die am 20. August 2017 in Kraft getretene 42. BImschV richtet sich an Be-treiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern. Sie beinhaltet umfangreiche Anzeige-, Betriebs- und Überwachungspflichten für Betreiber, unter anderem eine Meldepflicht.