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TÜV Süd weist auf Ende der Übergangsfrist hin

Gesetzliche Änderungen im Lebensmitteltransport

15.10.2009 - Am 31.12.2009 endet die Übergangsfrist für Temperatur aufzeichnungsgeräte in Beförderungsmitteln und Lagereinrichtungen für tiefgefrorene Lebensmittel. Darauf weist der TÜV Süd hin. Ab dem 1.1.2010 müssen diese Temperaturaufzeichnungsgeräte laut EG-Verordnung 37/2005 den Normen EN 12830 (Typprüfung) und EN 13486 (regelmäßige Prüfung) entsprechen. http://www.tuev-sued.de

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