11.11.2011 Welche technischen Maßnahmen geeignet sind, einen ausreichenden Luftwechsel in Wohnungen und Gebäuden zu gewährleisten, das beschreibt der Status-Report 30 „Richtiges Lüften in Haus und Wohnung“, den der Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) herausgegeben hat. Zudem geht die neue Publikation auch auf rechtliche Aspekte sowohl aus Mieter- als auch Vermietersicht ein. Wohnungen und Gebäude müssen in ausreichendem Maße gelüftet werden, damit ein zu hoher Feuchtegehalt der Raumluft nicht die Schimmelpilzbildung begünstigt. Außerdem hat die Lüftung die Aufgabe, Schad- und Geruchsstoffe aus den Innenräumen abzutransportieren. Als ausreichend gilt ein Luftwechsel nach der verpflichtend einzuhaltenden Norm DIN 4108-2 dann, wenn das Luftvolumen eines Raums innerhalb von zwei Stunden mindestens einmal komplett ausgetauscht wird. Die DIN 1946-6 schreibt vor, dass bei der Planung und Erstellung eines neuen Gebäudes oder einer wesentlichen Änderung eines bestehenden Gebäudes ein Lüftungskonzept zu erstellen ist. Ergeben sich daraus lüftungstechnischen Maßnahmen, stehen zur Umsetzung freie sowie ventilatorgestützte Lüftungssysteme zur Wahl. Der Status-Report 30 kann beim Fachverband Gebäude-Klima e. V., Danziger Straße 20, 74321 Bietigheim-Bissingen, Fax: (0 71 42) 78 88 99 19, E-Mail: info@fgk.de, in Einzelexemplaren kostenlos angefordert werden. Außerdem ist die Publikation unter der unten genannten Internetadresse kostenfrei als PDF-Download erhältlich. https://www.fgk.de/
Neuer Status-Report des FGK