26.10.2009 - In mehreren, unabhängig voneinander aufgetretenen internationalen Schadensfällen analysierte das Institut für Luft- und Kältetechnik (ILK), Dresden, routinemäßig das eingesetzte Kältemittel. Das ILK konnte dabei jeweils ein Gemisch aus Chlormethan (R 40) und R 22 statt des eigentlich deklarierten R 134a nachweisen, welches thermodynamisch den Werten von R 134a näherungsweise entspricht. Während R 22 aufgrund der Halon-Verbots-Verordnung generell nicht mehr eingesetzt werden darf, ist Chlormethan gesundheitsgefährlich (MAK-Konzentration 50 ppm) und bildet mit Luft entzündliche Gemische. Ferner interagiert das Gemisch mit Kältemaschinenölen, was letztlich zum Verdichterausfall in den jeweils analysierten Schadensfällen führte. Bei unspezifischen Schadensbildern von R 134a-Anlagen an Verdichtern, Wärmetauschern etc. sollte deshalb zur Sicherheit auch eine Überprüfung des Kältemittels erwogen werden. https://www.ilkdresden.de/
Hinweis des ILK Dresden