20.01.2012 Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt in § 12 die regelmäßige Inspektion von Klimaanlagen vor. Hierauf weist der Fachverband Gebäude-Klima e. V., Bietigheim-Bissingen, hin und unterstreicht die Bedeutung einer solchen Inspektion im Hinblick auf Energieeinsparung und Klimaschutz. Gemäß EnEV besteht definitiv eine gesetzliche Pflicht zur Inspektion energierelevanter Bauteile und Komponenten. Hierunter fallen die Kälteerzeugung, Ventilatoren, Wärmerückgewinnung und die Regelung. Entsprechend dem Energieeinspargesetz sind im Fall der Nichtbeachtung Bußgelder von 5000 bis 50000 Euro fällig. Die Inspektion ist erstmals zehn Jahre nach Inbetriebnahme der Anlage durchzuführen. Für Altanlagen gilt folgende Regelung mit Stichtag 1.10.2007. Die Fristen sind abhängig vom Alter der Anlage:
- vier bis sechs Jahre alte Anlage: Inspektion innerhalb von sechs Jahren;
- über zwölf Jahre: Inspektion innerhalb von vier Jahren;
- über 20 Jahre: Inspektion innerhalb von zwei Jahren. https://www.fgk.de/ -