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Faltblatt der ASUE

Energieausweis für Nichtwohngebäude

02.09.2009 − Seit dem 1. Juli 2009 sind die Eigentümer von Nichtwohngebäuden, bei einem Verkauf, einer Neuvermietung bzw. -verpachtung oder einer wesentlichen baulichen Änderung nach der Energieeinspar-Verordnung (EnEV) verpflichtet, einen Energieausweis zu erstellen. Über die verschiedenen Arten von Energieausweisen, deren spezifische Merkmale und Inhalte informiert die ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e. V. jetzt mit dem neuen Faltblatt Der Energieausweis für Nichtwohngebäude: Was müssen Sie darüber wissen? (Externer Link)https://asue.de/

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