11.11.2009 Das neue Mehrwertsteuerpaket 2010 beschert zahlreichen Unternehmen gravierende Änderungen im Umsatzsteuerrecht. Die Neuregelungen basieren auf EU-Vorgaben und wurden durch das Jahressteuergesetz 2009 ins deutsche Recht übernommen. So definiert das Mehrwertsteuerpaket 2010 den Ort, an dem erbrachte Dienstleistungen versteuert werden, neu und beinhaltet zusätzliche Erklärungspflichten, die in den EDV-Systemen rechtzeitig eingebunden werden müssen. Außerdem wird ein neues Vorsteuer-Vergütungsverfahren eingeführt. Betroffen sind vor allem Unternehmen, die grenzüberschreitende Dienstleistungen anbieten. http://www.umsatzsteuer2010.de
Erhebliche Umstellungen im Rechnungswesen