24.03.2009 Im letzten Jahr wurden vom Bundesumweltministerium die „Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen“ erlassen. Ziel dieser Richtlinien ist die Reduzierung des Energieverbrauchs sowie der Gesamtemissionen an Treibhausgasen. Förderbar sind sowohl Maßnahmen an Altanlagen als auch Neuanlagen mit 15% bis maximal 25% der Nettoinvestitionskosten. Die Kriterien für die Vergabe der Förderung seien laut EPEE (European Partnership for Energy and the Environment) in der Branche jedoch umstritten.https://epeeglobal.org/
Energieeffizienz kontra Kältemittel