08.12.2010 Der Bundesrat hat die Bundesregierung in seiner Stellungnahme vom 26. November 2010 zum Entwurf des Europarechtsanpassungsgesetzes Erneuerbare Energien (EAG EE) aufgefordert, das EEWärmeG so zu ändern, dass die Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme und Kälte mindestens bis zum Jahr 2015 mit bis zu 500 Mio. Euro pro Jahr gefördert wird. Bisher sieht § 13 Fördermittel im EEWärmeG vor: „Die Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme wird durch den Bund bedarfsgerecht in den Jahren 2009 bis 2012 mit bis zu 500 Mio. Euro/Jahr gefördert. Einzelheiten werden durch Verwaltungsvorschriften des Bundesumweltministeriums im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen geregelt.“
Bundesrat Berlin