28.08.2014 – Das Bundesumweltministerium (BMU) veröffentlichte zum 20. Juni 2014 ein Eckpunktepapier fur eine Rechtsverordnung zur Durchfuhrung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung uber Verdunstungskuhlanlagen inkl. Naturzugkuhlturme und Nassabscheider)“. Hintergrund waren Legionellenausbruche in Ulm, Zweibrucken und Warstein, aufgrund deren man sich zum Handeln gezwungen sah. Bereits am 24. Juni 2014 waren Vertreter des Bundesinnungsverbands des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV) zu einem Gespräch in dieser Angelegenheit im BMU. Dort und in einer schriftlichen Stellungnahme im Nachgang zu diesem Treffen setzte sich der Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV) für eine sinnvolle Sachkunderegelung ein. Er machte deutlich, dass man es hinsichtlich des Passus der wiederkehrenden Prüfungen“ entgegen der Formulierung im Eckpunktepapier für sinnvoll erachte, nicht auf den Sachverständigen“, sondern auf den Sachkundigen“ bzw. auf die Sach- und Fachkunde“ sowie auf diesbezügliche Qualifizierungsmaßnahmen abzustellen und insoweit das Handwerk bei den Prüfungstätigkeiten mit einzubeziehen.
Gerade beim Kälteanlagenbauer (-meister) gehören Inspektions- und Prüfungstätigkeiten, die Fertigung von Inspektionsberichten sowie die Überwachung von Betreiberpflichten und deren Dokumentation (sei es über Betriebshandbücher oder entsprechende Software) mittlerweile zum täglichen Brot. Da der Kälteanlagenbauer somit ohnehin vertraglich vereinbarte wie auch gesetzlich vorgeschriebene Inspektions- und Wartungsarbeiten an Verdunstungskühlanlagen bzw. deren Peripherieanlagen vornimmt, daher mit den Anlagen vertraut und regelmäßig vor Ort ist und in entsprechendem Kontakt zu den Kunden/Betreibern steht, liegt es nahe, ihm hier über den Verordnungsweg auch die Möglichkeit zu eröffnen, die wiederkehrenden Prüfungen und Inspektionen an Verdunstungskühlanlagen auszuführen.
Auch unter Kosten- und Synergie-Gesichtspunkten erscheint eine solche Vorgehensweise in jedem Falle überzeugender, als die Überwachung durch Sachverständige durchführen zu lassen. Eben diese Position wird auch vom Verband Deutscher Kühlhäuser & Logistikunternehmen (VDKL) in deren Stellungnahme ausdrücklich unterstützt und findet gleichfalls die Zustimmung des Zentralverbandes Kälte Klima Wärmepumpen (ZVKKW).https://www.biv-kaelte.de/