18.09.2014 – Als eine für das Kälteanlagenbauerhandwerk wichtige Neuerung wird die neue F-Gase-Verordnung 517/2014 ab dem Januar 2015 die Aufbewahrungspflicht des Nachweises der Dichtheitsprüfung beim Betreiber und beim durchführenden Betrieb fordern. Dementsprechend wird der Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV) sein Betriebshandbuch modifizieren.
Der neu geforderte Nachweis lässt sich mit- hilfe eines elektronischen Nachweises durchführen, allerdings erlaubt die Verordnung nach wie vor auch die Papierform. Viele BIV-Mitgliedsbetriebe bevorzugen weiterhin den schriftlichen Nachweis mithilfe des vom BIV herausgegebenen Betriebshandbuchs. Daher hat der BIV eine komfortable Lösung entwickelt, mit der ab Januar der Nachweis der Dichtheitsprüfung weiterhin einfach und in schriftlicher Form geführt werden kann. Damit wird die neue F-Gase-Verordnung vollumfänglich erfüllt und für die Endkunden eine kostengünstige Lösung geschaffen. Die neuen Betriebshandbücher (Version 2015) werden am BIV-Stand (Halle 1, Stand 218) auf der Chillventa 2014 vorgestellt. https://www.biv-kaelte.de/