Die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik ist seit 24. Januar 2008 staatlich anerkannte Fortbildungsstätte zur Durchführung der „Sachkunde für die Tätigkeiten an Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen gemäß § 5 Abs. 1, ChemOzonSchichtV“.
Am 13. November 2006 ist die ChemOzonSchichtV in Kraft getreten. Nach §5 der Verordnung müssen Personen, die nicht Kälteanlagenbauer (Mechatroniker/in für Kältetechnik), Staatlich geprüfte Techniker/in oder Ingenieure für Kälte-Klima-Systemtechnik sind, eine behördlich anerkannte Fortbildungsveranstaltung absolvieren.
Die Teilnahme an dieser Fortbildungsveranstaltung berechtigt zu Inspektions- und Wartungstätigkeiten an Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen mit Eingriff in den Kältekreislauf. Tätigkeiten der Rückgewinnung und/oder Rücknahme von Kältemitteln sind eingeschlossen.
Nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 der ChemOzonSchichtV dürfen jedoch nur Teilnehmer zugelassen werden, die für die jeweiligen Tätigkeiten die notwendige technische und handwerkliche Ausbildung erfolgreich absolviert haben.