Es wurde schon einiges zum Thema „Ausstieg von R22“ geschrieben, aber trotzdem wird immer noch sehr häufig die Frage gestellt „Wie lange darf man R22 eigentlich noch verwenden?“. Aus diesem Grund hat die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik ein kurzes Merkblatt aus den jeweils gültigen Verordnungen (Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 und ChemOzonSchichtV) zusammengestellt, welches auch für die Information von Kunden genutzt werden kann.
Dieses Merkblatt kann man bei der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik in Maintal anfordern oder direkt auf der Homepage im Download-Bereich mit dem Titel „Verbot des Kältemittels R22 steht bevor!“ herunterladen.