Am 18. Juni 2008 wurden vom Bundesumweltministerium (BMU) die „Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen“ erlassen. Seit 1. September 2008 stehen die notwendigen Antragsformulare für die Förderung zur Verfügung. Für die Antragsbearbeitung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn als Bewilligungsbehörde zuständig.
Nach Angaben des BMU liegen bisher 67 Anträge vor, deren voraussichtliches Fördervolumen insgesamt 2,96 Mio. Euro betrage. Die Förderanträge werden zurzeit noch vom BAFA geprüft, so dass hinsichtlich der eingesparten elektrischen Arbeit noch keine Bewertung möglich ist.
Für das Jahr 2009 seien im Rahmen der Klimaschutzinitiative des BMU zur Förderung klimafreundlicher Kälteanlagen etwa 11 Mio. Euro eingeplant.https://www.bmuv.de/