18.02.2009 Das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat im Streit um das Nichtraucherschutzgesetz eine weitreichende Entscheidung getroffen: In der aktuellen Kommentierung des Nichtraucherschutz-Gesetzes werden allseits geschlossene Raucherkabinen als baulich getrennte Raucherräume anerkannt. Die Tür ist also ganz entscheidend.
Auch ein Thema in der Klima- und Lüftungstechnik