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ZVSHK

Förderung für die Um- und Aufrüstung von RLT-Anlagen begrüsst

Die Bewilligung finanzieller Zuschüsse für die entsprechende Um- und Aufrüstung von stationären RLT-Anlagen soll kurzfristig Anreize schaffen, öffentliche Gebäude mit einem effizienteren Virenschutz auszustatten. Der Bund bezuschusst 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 100.000 Euro pro Anlage. 500 Millionen Euro stehen dafür zur Verfügung. Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen, Länder, Hochschulen sowie öffentliche Unternehmen. Förderanträge können bis zum 31.12.2021 gestellt werden.

Der Zentralverband hat sich bereits im Frühjahr in Berlin dafür stark gemacht, hygienische Sanierungen von sanitären und lüftungstechnischen Einrichtungen in Schulen und anderen Gebäuden der öffentlichen Hand mit entsprechenden Programmen zu fördern.   

Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören nicht nur der Erwerb und Einbau von Filtertechnik mit Virenschutzfunktion, sondern auch umfangreiche Umbaumaßnahmen. Das bezieht sich auf den Erwerb und den Einbau von Filtertechnik mit Virenschutzfunktion, Maßnahmen zur Erhöhung des Frischluftanteils durch die Umrüstung von Umluft- auf Zu-und Abluftbetrieb sowie Umbauten an der RLT-Anlage durch Zubau von Filterstufen oder durch Ergänzung und Optimierung der Regelungstechnik.

Die Förderung sollte nach Ansicht des Verbandes allerdings auch auf nichtöffentliche Gebäude sowie schnell wirksame Maßnahmen zur Nachrüstung einzelner gewerblicher Räume ausgedehnt werden, in denen sich in der Regel mehrere Personen gleichzeitig aufhalten. Das erhöhte Risiko der Infektion ohne angemessenen Luftaustausch in der bevorstehenden Winterzeit sei nicht nur bei Gebäuden der öffentlichen Hand gegeben. Vernünftiger als dauerhaftes „Fenster auf“ oder immer wieder umfassende Desinfektionen wären auch hier raumweise Nachrüstungen mit Be- und Entlüftungsanlagen.

„Entscheidend bei allen Maßnahmen ist, dass diese von Fachunternehmen ausgeführt werden und durch eine nach vorgeschriebenem Muster des BAFA erstellte Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens nachgewiesen werden kann“, sagt Helmut Bramann. „Die auf RLT-Anlagen spezialisierten Lüftungsbaubetriebe im SHK-Handwerk stehen jedenfalls bereit, die Um- und Aufrüstarbeiten so schnell wie möglich umzusetzen. „Gerade in Schulen sollten die Arbeiten vor dem einbrechenden Winter angegangen werden!“ Bramann weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass die Neuanschaffung von RLT-Anlagen bisher nicht in die Förderung fällt. „Da nicht alle Schulen RLT-Anlagen besitzen, besteht hier aus unserer Sicht auch hier dringender Nachbesserungsbedarf.“ Gerade zur Verhinderung von erneuten Schulschließungen sei die Ausrüstung aller Schulgebäude notwendig. Der ZVSHK plädiert daher auch für eine Förderung des Neueinbaus. (RM)