Hinzu kommt eine Verbesserung der finanziellen Unterstützung energetischer Sanierungen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Vorerst gilt die BEG nur für Zuschüsse bei einzelnen Sanierungsmaßnahmen. Wer eine Maßnahme aus einem geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) umsetzt, erhält künftig fünf Prozentpunkte mehr Zuschuss. Bei neuen Heizungen steigt die Förderquote damit auf bis zu 50 Prozent der Kosten, bei Dämmmaßnahmen, neuen Fenstern und Lüftungsanlagen erhöht sich der Zuschuss auf bis zu 25 Prozent. Mitte 2021 soll auch die Förderung von Gesamtsanierungen auf das neue System umgestellt werden.
Mit der BEG werden künftig energetische Einzelmaßnahmen in bestehenden Gebäuden sowie energetische Gesamtmaßnahmen im Neu- und Altbau gefördert. Hinzu kommen erhöhte Fördergelder für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen. Das neue Programm integriert zehn KfW- und BAFA-Förderprogramme ganz oder teilweise. „Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer können künftig mit einem Antrag an finanzielle Unterstützung kommen, auch wenn sie mehrere Maßnahmen beantragen“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Zudem erhalten sie höhere Zuschüsse. Damit ist die Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden so attraktiv wie nie. Diese guten Bedingungen sollten sich Eigentümer nicht entgehen lassen.“
Neuordnung der Einzelmaßnahmenförderung – Start mit Zuschüssen
Wer sich für eine finanzielle Unterstützung von energetischen Einzelmaßnahmen interessiert, kann wie bisher zwischen einem Zuschuss und einem Kredit mit Tilgungszuschuss wählen. Die neue Kreditvariante im Rahmen des BEG wird jedoch erst ab dem 1. Juli 2021 zur Verfügung stehen. Bis dahin gelten die alten Förderregeln der KfW.
Die Zuschuss-Fördersätze bei Einzelmaßnahmen, die erst mit dem Klimapaket am 1. Januar 2020 eingeführt wurden, bleiben gleich. Wer jedoch künftig eine geförderte Gebäudeenergieberatung mit anschließender Ausstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) für Wohngebäude durchführen lässt oder bereits einen vom Bund geförderten Sanierungsfahrplan vorliegen hat und eine Maßnahme daraus realisiert, bekommt einen Förderbonus von fünf Prozentpunkten bei der Umsetzung. Die Gebäudeenergieberatung als Einstieg in die Sanierung wird dadurch nochmal deutlich attraktiver. „Der Staat fördert die Beratung bereits mit 80 Prozent, kommt ein iSFP-Bonus bei der Ausführung hinzu, macht sich die Beratung sogar mehr als bezahlt“, sagt Hettler.
Zuschüsse für neue Heizungen, Dämmungen, Fenster und Lüftungsanlagen gestiegen
Was bedeutet der iSFP-Bonus in Fördermitteln ausgedrückt? Wer bei einem Ölkesseltausch etwa eine Wärmepumpe oder Biomasseanlage einbaut, erhält vom Staat nicht mehr wie bisher 45 Prozent der Investitionskosten, sondern 50 Prozent. Kostet die Wärmepumpe beispielsweise 18.000 Euro, gibt es in diesem Fall 9.000 Euro Zuschuss. Für eine Erdgas-Hybridheizung mit einem erneuerbaren Anteil von mindestens einem Viertel – beispielsweise in Form von Solarthermie – steigt der Investitionszuschuss von 40 auf 45 Prozent, wenn eine Ölheizung ausgetauscht wird.
Dämmmaßnahmen an Fassade, Dach und Kellerdecke, neue Fenster sowie Lüftungsanlagen inklusive Wärme- und Kälterückgewinnung, die die Gebäudehülle im notwendigen Maß energieeffizienter machen, erhalten 20 Prozent Zuschuss. Mit dem iSFP-Bonus gibt es 25 Prozent. Kostet eine Dämmung etwa 60.000 Euro, gibt es also maximal 15.000 Euro vom Staat dazu. Beachtet werden sollte in diesem Zusammenhang: Wer sich etwa eine neue Heizung und eine Dämmung zulegt, darf eine bestimmte Obergrenze bei den förderfähigen Kosten nicht überschreiten. Sie wurde jetzt von 50.000 Euro auf 60.000 Euro erhöht – eine weitere Verbesserung des BEG gegenüber der bisherigen Förderung.
Die Einzelmaßnahmen können über mehrere aufeinander folgende Jahre hinweg beantragt werden. Auch der iSFP-Bonus kommt jedes Mal erneut zum Zuge. Es muss jedoch eine Verbesserung der energetischen Qualität erfolgen, sonst gibt es kein Geld. Damit kein Missbrauch getrieben wird, wird es künftig – auch bei den Einzelmaßnahmen – verstärkte Kontrollen vor Ort geben.
Auch mehr Geld für Baubegleitung
Die Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten berechtigt ebenfalls zu mehr Fördergeld: Für eine qualifizierte Baubegleitung gewährt der Staat bislang Zuschüsse in Höhe von 50 Prozent der Kosten, bis zu 4.000 Euro pro Vorhaben. Dieser Betrag steigt nun bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf maximal 5.000 Euro, bei Mehrfamilienhäusern sogar auf bis zu 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf 20.000 Euro. Der Zuschuss wird zusätzlich zu den Geldern der anderen Sanierungsmaßnahmen gewährt.
Mit dem Start der BEG-Förderung wird übrigens keine neue Behörde geschaffen: Das BAFA nimmt für Einzelmaßnahmen künftig die Anträge für Zuschüsse an, die KfW ab 1. Juli 2021 die Anträge für Kredite. Für die ab dem Juli startende BEG-Zuschuss- und Kreditförderung für Gesamtsanierungen, die sogenannte Effizienzhaus-Förderung, bleibt ausschließlich die KfW zuständig. Bis dahin gelten für Gesamtsanierungen die alten KfW-Förderregeln. Ab 2023 soll das BAFA alle Zuschussanträge bearbeiten und die KfW für alle Kreditvarianten zuständig sein. (RM)