Das neue Gesetz hat es in sich: So zählt zu den wichtigsten Eckpunkten des GEG die Verpflichtung für private Bauherrinnen und Bauherren, ab 2021 nur noch Häuser zu bauen, die dem Niedrigstenergiestandard entsprechen. Das bedeutet zum einen, dass mindestens eine Form von erneuerbaren Energien zur Energieversorgung genutzt, zum anderen aber auch, dass der Primärenergieverbrauch generell auf einem möglichst niedrigen Niveau gehalten werden muss. Dies müsse vor allem durch einen hochwertigen baulichen Wärmeschutz, konkret durch gute Dämmung, hochwertige Fenster und durch Vermeidung von Energieverlusten bei Wärmebrücken erreicht werden.
„Die technischen und baulichen Rahmenbedingungen beim Bau neuer Wohnhäuser waren auch vorher schon anspruchsvoll, werden im Detail durch das GEG spürbar diffiziler“, so der Verein zur Qualitäts-Controlle am Bau e.V. In dem mehr als 190seitigen Gesetzentwurf werden technische Eckdaten definiert und beschrieben, die selbst für Fachkundige eine Herausforderung sind“, so der VQC weiter. Bereits vor der Gesetzesnovelle waren die technischen Standards beim Bau von Einfamilienhäusern hoch.
Oft bemerkten die Sachverständigen des VQC, dass auch kleine Fehler in der Verarbeitung der Baumaterialien oder bei der Verzahnung der einzelnen Gewerke spürbare Auswirkungen auf die Energieeffizienz hatten. Diese Konsequenzen konnten durch eine zeitnahe Korrektur während der Bauphase meist mit geringem Aufwand verhindert werden. Auch aus diesem Grund ist eine begleitende Qualitätskontrolle beim Bau von Wohnhäusern mit Verabschiedung des GEG wichtiger denn je, ist sich der VQC sicher. So ist es für den VQC jetzt auch nur konsequent, dass Beratungen durch qualifizierte Energieberaterinnen und Energieberater ab 2021 selbst bei wesentlichen Renovierungen von Bestandsimmobilien verpflichtend sind. Dies können je nach Anforderung zugelassene Energieberater, aber auch Bausachverständige sein, die über entsprechende Zusatzqualifikationen verfügen.
Und schließlich hat es auch der Bußgeldkatalog in sich: Bei Nicht-Einhalten einiger Vorschriften werden Bauherrinnen und Bauherren mit bis zu 50.000 Euro zur Kasse gebeten. Die Zeiten von „Do-it-yourself“ bei
Bau- und Umbaumaßnahmen am Eigenheim scheinen dem Ende entgegenzugehen.
„Die technischen Voraussetzungen und Hürden beim Neu- und Umbau sind spätestens mit dem GEG so hoch, dass ohne fachliche Begleitung durch Architekten oder Bausachverständige nicht mehr viel geht. Selbst wenn die ausführenden Handwerker der Fachunternehmen ihr Handwerk verstehen, muss eine übergeordnete Kontrollinstanz während des Baus sicherstellen, dass das Endprodukt Haus den geltenden Vorschriften entspricht“, so der VQC abschließend. (SI)