Aus Energie-Einsparverordnung und Erneuerbare Energien-Wärmegesetz ist seit Oktober das Gebäudeenergiegesetz (GEG) geworden, meldet der Verein zur QualitätsControlle am Bau e. V. (VQC). Es definiert alle Regeln und Standards bei Neubau, Renovierung oder Umbau von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Ziel ist es, einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung zu leisten. Wesentlichen Anteil sollen daran eine weitere Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte haben, so der Gesetzentwurf der Bundesregierung. Er enhält die Verpflichtung für private Bauherren, ab 2021 nur noch Häuser zu bauen, die dem Niedrigstenergiestandard entsprechen. Das bedeutet zum einen, dass mindestens eine Form von erneuerbaren Energien zur Energieversorgung genutzt, zum anderen aber auch, dass der Primärenergieverbrauch generell auf einem möglichst niedrigen Niveau gehalten werden muss. Dies müsse vor allem durch einen hochwertigen baulichen Wärmeschutz, konkret durch gute Dämmung, hochwertige Fenster und durch Vermeidung von Energieverlusten bei Wärmebrücken erreicht werden.
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