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VdZ

Neue Förderung beim Heizen und Lüften

An das BAFA kann sich wenden, wer einen Zuschuss für einzelne Maßnahmen in einem bestehenden Gebäude erhalten möchte. Bei Krediten ist die KfW die richtige Ansprechpartnerin und zwar sowohl für Bestandsgebäude als auch für den Neubau.

Bei den KfW-Förderangeboten handelt es sich um zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen. Bei einzelnen Maßnahmen entspricht der Tilgungs-zuschuss des KfW-Kredits in der Höhe dem direkt ausgezahlten Zuschuss, der über das BAFA abrufbar ist. Das bedeutet, wer eine Wärmepumpe, Biomasseanlage, Hybridheizung oder Solarthermieanlage einbaut, erhält bis zu 55 Prozent der förderfähigen Kosten zurück. Jeweils 20 Prozent sind bei Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, die Lüftungstechnik betreffend sowie beim Einbau digitaler Systeme zur energetischen Optimierung („Efficiency Smart Home“) möglich. Zusammen mit den Förderangeboten kann außerdem ein Zuschuss von 50 Prozent für die Fachplanung und Baubegleitung beantragt werden.

Bei Komplettsanierungen und im Neubau hat die KfW neue Effizienzhaus-Klassen festgelegt. Dabei fallen die Fördermittel besonders hoch aus, wenn mehr als die Hälfte der Wärme aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Im Neubau besteht außerdem die Möglichkeit, eine vom Bund anerkannte Nachhaltigkeitszertifizierung zu erhalten, die mit einer weiteren Steigerung der Fördermittel einhergeht. (RM)

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