Das VDMA-Einheitsblatt bezieht sich auf den Betrieb von Ammoniak-Kälteanlagen unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme.
Durch die Trennung der rechtlichen Anforderungen in Beschaffenheitsanforderungen und Betriebsanforderungen ergeben sich Schnittstellen. Zusätzliche Anforderungen für Ammoniak-Kälteanlagen mit einer Gesamtfüllmenge von ≥ 3 t ergeben sich aus der TRAS 110.
VDMA 24020-1:2019-10 gibt Empfehlungen für einen sicheren Betrieb der Kälteanlagen und Hinweise zu den Tätigkeiten mit dem Kältemittel Ammoniak.
In den Vorschriften und Regelwerken (z. B. Druckgeräterichtlinie, Betriebssicherheitsverordnung, DGUV-Regel 113-001, DGUV-Regel 100-500) werden teilweise ähnliche Begriffe aus unterschiedlichen Blickwinkeln benutzt. Daher sind die wichtigsten Definitionen aus den unterschiedlichen Regelwerken zusammengefasst. Das Einheitsblatt ist der erste Teil der VDMA-Einheitsblattreihe „Betriebliche Anforderungen an Kälteanlagen“, bestehend aus den folgenden Teilen:
Teil 1: Ammoniak-Kälteanlagen
Teil 2: Kälteanlagen mit nicht brennbaren Kältemitteln (Sicherheitsgruppe A1 gemäß EN 378)
Teil 3: Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln (Sicherheitsgruppe A3 gemäß DIN EN 378)
Teil 4: Kälteanlagen mit Kohlenstoffdioxid (CO2 – R-744)
Teil 5: Kälteanlagen mit Kältemitteln geringerer Brennbarkeit (Sicherheitsgruppe A2 gemäß DIN EN 378)
Der Entwurf zu VDMA24020-1:2019-10 steht als Download zur Verfügung. Stellungnahmen können bis zum 01. Dezember 2019 an karin.jahn@vdma.org gesendet werden.