Die Bundesregierung hat am 16. September 2020 per Kabinettsbeschluss den Weg dafür frei gemacht, dass die neue Honorarordnung für Ingenieure und Architekten HOAI am 1. Januar 2021 in Kraft treten kann. In der Neufassung bleiben die Regelungen der bisherigen HOAI für die Honorarkalkulation gültig. Die unverändert übernommenen Honorartafeln dienen künftig als Orientierung für die freie Vereinbarung angemessener Planerhonorare. Damit trägt die neue HOAI dem EuGH-Urteil vom Juli 2019 Rechnung, das verbindliche Honorar-Mindest- und Höchstsätze für europarechtswidrig erklärt hatte. Der VBI kritisiert, dass in der neuen HOAI nicht deutlicher auf die Angemessenheit der Honorarvereinbarung hingewiesen wird und dass diese nicht mit Vertragsabschluss verbindlich festgelegt wird.