Auch die Peripherie, sprich das Luftverteil-System und das Zubehör, fließen in die förderfähigen Kosten mit ein. Im aktuellen „Merkblatt zu den förderfähigen Kosten, Heizen mit Erneuerbaren Energien“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) wurde unter dem Punkt „Wärmeerzeuger“ die Luft/Wasser- oder Sole/Wasser-Wärmepumpenanlage in Kombination mit Lüftungsgeräten mit Wärmerückgewinnung aufgenommen.
Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist, dass die Komponenten regelungstechnisch gemeinsam betrieben werden. Der BAfA-Zuschuss beträgt 45 Prozent der förderfähigen Kosten, wenn die Wärmepumpe eine Ölheizung ablöst, ansonsten 35 Prozent. Ob es sich um die Modernisierung bestehender Ein- oder Mehrfamilienhäuser handelt oder um Neubauten, spielt bei der Förderung keine Rolle. Auch Nicht-Wohnhäuser fallen in die Kategorie der förderfähigen Anlagenkombinationen. (RM)