Welche Voraussetzungen müssen für die Beantragung von den Handwerksbetrieben erfüllte sein?
Für Handwerksunternehmen ist Voraussetzung der Förderfähigkeit lediglich die Eintragung in der Handwerksrolle bzw. ein Eintrag in die Verzeichnisse für zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe (gemäß Anlagen zur Handwerksordnung). Demnach werden auch Handwerksunternehmen gefördert, die nicht der KMU-Definition entsprechen.
Bis wann muss der vollständige Antrag eingegangen sein?
Der Förderaufruf erfolgte sehr kurzfristig. Die vollständigen Unterlagen müssen bis zum 14. September 2020 eingereicht worden sein.
Welche Anschaffungen von elektromobilen Nutzfahrzeugen sind förderfähig?
Förderfähig sind Anschaffungen von Fahrzeugen
- der Zulassungsklassen N1 bis N3 (d.h. Fahrzeuge mit LKW-Zulassung sowohl unterhalb wie oberhalb von 3,5 Tonnen)
- Hybride und Plug-in-Hybride sind nicht förderfähig.
Wie hoch ist der Zuschuss zum Kauf?
Pro Unternehmen werden maximal 40 % der Mehrkosten gegenüber einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor bezuschusst. Für mittlere und kleine Unternehmen kann ein zusätzlicher Bonus von 10 % bzw. 20 % zur Förderquote gewährt werden, „sofern das Vorhaben andernfalls nicht durchgeführt werden kann“. Eine separate Begründung dafür, dass das Vorhaben andernfalls nicht durchgeführt werden kann, ist nach Angaben des Projektträgers aber nicht notwendig. Für die Gewährung dieses sogenannten KMU-Bonus ist dem Antrag lediglich die bereitgestellte KMU-Erklärung beizufügen. Während der Mindesthaltedauer ist eine Nutzung von mindestens 60 % erneuerbarer Energien zum Betrieb der Fahrzeuge notwendig.
Bestätigung durch jeweilige Kommune erforderlich, dass Beschaffung ins kommunale Klimakonzept passt!
Die jeweilige Kommune muss auf einem Vordruck bestätigen, dass die Beschaffung von Elektromobilen als Bestandteil eines kommunalen Klimaschutz-, Luftreinhalte- oder Elektromobilitätskonzeptes gewertet werden kann. Seit 2007 sind in Niedersachsen sämtliche Kommunen zur Aufstellung entsprechender Konzepte verpflichtet.
Ist eine Doppelförderung der Anschaffung möglich?
Nein. Eine Inanspruchnahme der Förderung für elektromobile Nutzfahrzeuge sowie eine zusätzliche Beantragung des Umweltbonus (inkl. Innovationsprämie) oder die Inanspruchnahme von Landesförderungen für dasselbe Fahrzeug sind nicht möglich. (In Hinblick auf den Umweltbonus ist darauf hinzuweisen, dass dieser für den Großteil der Fahrzeuge der Klassen N2 und N3 ohnehin nicht in Anspruch genommen werden kann). Es ist jeweils individuell zu kalkulieren, welche Förderung für einzelne Fahrzeugtypen am besten ist.
Wo müssen die Anträge gestellt werden?
Projektträger ist das Forschungszentrum Jülich. Unter folgendem Link finden Sie weitergehende Informationen zur Beantragung sowie zu weitere Dokumente, Musterschreiben (z.B. zur Bestätigung der Kommune, KMU-Erklärung) und sonstige Tools (z.B. zur Berechnung der förderfähigen Kosten)
https://www.ptj.de/projektfoerderung/elektromobilitaet-bmvi/invest
Anlage 1_Formblatt zum Vorhaben
Anlage 2 - Ermittlung der förderfähigen Ausgaben (EfA)
Musterschreiben Kommunalbestätigung