Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat kurzfristig einen Förderaufruf zur Anschaffung von Elektro-Nutzfahrzeugen durch Handwerksunternehmen und KMU einschließlich betriebsnotwendiger Ladeinfrastruktur veröffentlicht. Die Verteilung der zur Verfügung stehenden 50 Mio. Euro erfolgt nach dem „Windhundprinzip“. Voraussetzung der Förderfähigkeit ist die Eintragung in der Handwerksrolle. Die vollständigen Unterlagen müssen bis zum 14. September 2020 eingereicht worden sein. Förderfähig sind Anschaffungen ausschließlich von Fahrzeugen der Zulassungsklassen N 1 bis N 3 (d. h. Fahrzeuge mit Lkw-Zulassung sowohl unterhalb wie oberhalb von 3,5 t). Pro Unternehmen werden maximal 40 Prozent der Mehrkosten gegenüber einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor bezuschusst. Für mittlere und kleine Unternehmen kann ein zusätzlicher Bonus von 10 bzw. 20 Prozent zur Förderquote gewährt werden.
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