„Viele potenzielle Käufer von Chillern verlassen sich blind auf Angaben der Hersteller für Kühlleistung und Leistungsaufnahme“, sagt Vera Gräff, Technische Leiterin des TÜV Nord-Kälte- und Klimalabors. Zusammen mit der Preisempfehlung komme es schnell zur Entscheidung für oder gegen ein Gerät. Doch Hersteller können die Angaben in den Datenblättern selbst erheben, ohne sie durch externe Dritte bestätigen zu lassen. Gräff: „Papier kann sehr geduldig sein.“ Deshalb empfiehlt sie denjenigen, die eine Investition tätigen wollen, das ausgewählte Gerät oder die infrage kommenden Geräte durch ein unabhängiges nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Laboratorium prüfen zu lassen.
Tatsächliche Leistungsaufnahme deutlich über angegebenen Werten
Erfüllen Geräte die zugesagten Leistungsversprechen nämlich nicht, gibt es nach Aussage von Vera Gräff gleich mehrere Fallstricke. Erstens: Das Gerät kann deutlich mehr elektrische Leistung aufnehmen als in den Datenblättern angegeben; das führt zu einem erhöhten Energiebedarf und somit zu höheren Betriebskosten als kalkuliert. Zweitens: Das Gerät kann unter Umständen die zugesagten Kühlleistungen nicht einhalten, es kann also für den vorgesehenen Einsatzzweck ungeeignet sein. Drittens: Schließlich darf das Gerät in der EU nur verkauft werden und in Betrieb gehen, wenn die Grenzwerte der Ökodesign-Richtlinie eingehalten werden.
Das TÜV Nord-Kälte- und Klimalabor bietet Tests im Beisein von Kunden und Herstellern an, so genannte Witness-Tests. Ein Hersteller, der die Gerätedaten gewissenhaft erhebt, werde dem immer zustimmen, so Gräff. Bei einem solchen Test durchläuft ein Gerät eine Prüfung, und der Kunde kann live dabei sein, entweder vor Ort oder virtuell über das Web. (OB)
https://www.tuev-nord.de/de/unternehmen/immobilien/kaelte-klima-lueftun…