Zu dem vom Bundeskabinett beschlossenen „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht“ hat Günther Mertz, Geschäftsführer der TGA-Repräsentanz Berlin, Einwendungen vorgebracht. Insbesondere moniert er, dass lediglich Sanierungsmaßnahmen am selbstgenutzten Wohneigentum steuerlich gefördert werden sollen. Es müssten aber auch Anreize für die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden entwickelt werden, damit die Gebäudewende besser vorankommt. Diese Förderung sollte nach Gebäudeeigentümer und Gebäudenutzung unterschiedlich ausgestaltet werden, um passende finanzielle Anreize für Sanierungen zu schaffen.
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