Durch den vermehrten Einsatz von A3 (z.B. R290) oder A2L (z.B. R32 oder R1234ze) Kältemitteln werden Punkte wie z.B. LFL (untere Explosionsgrenze) neben dem praktischen Grenzwert mehr betrachtet werden müssen. Natürlich ist, wie bislang, diese Norm auch bei Anlagen mit A1 Kältemitteln wie R410A oder R134a anzuwenden. Auch bei der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gab es im Mai 2019 einige Anpassungen, die beim Betrieb und der Aufstellung von Kälte- und Klimaanlagen mit zu betrachten sind.
Hier auf einem aktuellen Stand zu bleiben ist schwierig. Aber für die Erstellung und Planung dieser Systeme zwingend notwendig. Als Lieferant von Kaltwassererzeugern, Wärmepumpen, VRF und Komfortklimageräten wird Swegon häufig nach unseren Erfahrungen gefragt. Erfahrungen sind das Eine, die konkret zu treffenden Maßnahmen das Andere.
Das Unternehmen hat in der Unterlage „kleines 1 x 1 der Normen und Richtlinien in der Kälte- und Klimatechnik“ eine kurze Zusammenfassung einiger wichtiger Punkte erstellt. Natürlich hat diese Unterlage keinen Anspruch auf Vollständigkeit und man kommt um den Erwerb und das Studium dieser und anderer Normen nicht drum herum. Sie kann im täglichen Geschäft aber hilfreich zur Seite stehen, wenn einem gerade der normative Bezug zu dem einen oder anderen Punkt fehlt.