Abhängig von deren Höhe kann ein Luftreiniger als Ausgabe für Hygienemaßnahmen geltend gemacht werden. Für die Förderung gilt:
Die Überbrückungshilfe III gilt bei der Umsetzung von Hygienekonzepten auch rückwirkend bis März 2020, die Anträge können noch bis zum 31. August 2021 gestellt werden. Der Antrag kann über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und vereidigte Buchprüfer erfolgen, die jeweiligen Kosten werden bezuschusst. (RM)