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RAL-Gütegemeinschaft

FCKW-Schäume richtig entsorgen

Während die Kapazitäten für FCKW- und KW-haltige Kühlgeräte vorhanden sind, dort auch qualitativ bereits definitive Vorgaben an die Behandlung der ausgedienten Geräte gegeben sind (RAL-GZ 728 / DIN-Norm EN 50625-2-3 / TS 50625-3-4) wird diesbezüglich der Behandlung von sonstigen Schäumen mit FCKW und KW in der Isolierung bisher wenig Beachtung geschenkt. Die vom RAL (RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V., Bonn) verfasste und bereits vor einigen Jahren veröffentlichte Gütesicherung GZ 729 schließt zumindest, was die qualitativen Vorgaben angeht die vorhandene Lücke.

Die Klimarelevanz der alten FCKW-geschäumten Produkten ist enorm. Dem in der Regel eingesetzten FCKW R11 (Trichlorfluormethan) wohnt nicht nur ein sehr hohes Ozonschicht-Zerstörungs-Potential inne. Die Substanz trägt darüber hinaus auch erheblich zum Treibhauseffekt bei. 1 kg R11 hat eine fast 5000-mal höhere Negativwirkung auf das Klima als Kohlendioxid (CO2).

Kommen diese Materialien ihrem End-of-Life-Status nahe, muss die Frage nach einer klimagerechten Behandlung geklärt werden. Die eingesetzten Technologien müssen in der Lage sein, die verarbeiteten FCKW vollständig zurück zu gewinnen und sie einer endgültigen Zerstörung zuzuführen. Außerdem kommt der weitestgehend ressourcenschonenden Verwertung eine hohe Bedeutung zu. Ein hoher Anteil an stofflicher Verwertung ist ein absolutes Muss.

Beide Anforderungen an die Behandlung von FCKW-geschäumten Materialien gelten im Übrigen auch für KW-geschäumte Produkte, denn Emissionen der dort eingesetzten Pentane sind ebenfalls aus Umweltgesichtspunkten zu vermeiden und auch diese Produkte sollten möglichst stofflich verwertet werden.

Die RAL-GZ 729 vereint die Anforderungen an eine klima- und ressourcenschonende Behandlung von FCKW-haltigen Schäumen mit definitiven Vorgaben an die Prüfung der entsprechenden Anlagen. (RM)