Zusätzlich werden Hinweise für die baulichen Anforderungen an die kältetechnischen Anlagen gegeben. Durch diese sollen Architekten und Planer bereits bei Planungsbeginn in die Lage versetzt werden, die oben genannten Räume richtig zu dimensionieren und auszustatten.
Zur Berechnung des Raumbedarfs und für weitere grundlegende Fragen ist Blatt 1 der Richtlinie heranzuziehen. Sie nennt allgemeine Anforderungen an Technikzentralen, Schächte und Installationsbereiche, an Bauelemente für RLT-Anlagen und für die heizungstechnische Versorgung von kältetechnischen Anlagen. Zudem sind die baulichen Anforderungen festgelegt, die für Technikzentralen von Rückkühlwerken, kältetechnischen Anlagen und für Raumlufttechnik-Geräte gelten.Sie beinhaltet auch die baulichen Anforderungen an die Ausstattung der Technikzentralen.
Herausgeber der Richtlinie VDI 2050 Blatt 4 „Anforderungen an Technikzentralen – Raumlufttechnik“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie erscheint im Mai 2019 als Änderungsentwurf und kann zum Preis von EUR 65,20 beim Beuth Verlag bestellt werden.
Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durchStellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft (gbg@vdi.de). Die Einspruchsfrist endet am 31.08.2019.(RM)