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FRANKREICH

Neue Vorschriften für brennbare Kältemittel

Frankreichs neue Regelung zum Einsatz von brennbaren Kältemitteln in öffentlichen Gebäuden – der sogenannte Artikel CH 35 – ist am 18. Mai in Kraft getreten. Die Meinungen darüber sind geteilt. So erlaubt der CH 35 zwar brennbare Kältemittel, allerdings nur unter erheblichen Auflagen, und dies nicht nur für A3 Kältemittel, sondern auch für solche der Kategorie A2L wie z.B. R32.

Das Prinzip der neuen Regelungen schreibt vor, die Geräte sozusagen von ihrem Umfeld abzuschotten, d.h. es darf sich keine ständige Zündquelle innerhalb eines bestimmten Radius der Geräte befinden. Der Radius hängt dabei ab vom Durchmesser der Rohrleitungen, in denen das Kältemittel zirkuliert, und der unteren Zündgrenze des Kältemittels. Er liegt zwischen 1 und 4m für Kältemittel der Kategorien 2 und 2L, und bei 2 bis 10m für Kältemittel der Kategorie 3. Zwar hatten sowohl Tschechien als auch die europäische Kommission Kritik zu den neuen Vorschriften angemeldet, allerdings ohne Erfolg.

www.larpf.fr