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FGK: So werden Geschäftsöffnungen möglich

Der Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) hat den Status-Report 52 „Anforderungen an Lüftung und Luftreinigung zur Reduktion des Infektionsrisikos über den Luftweg“ veröffentlicht. Er setzt sich dafür ein, dass im Lockdown Öffnungsoptionen ermöglicht werden, wenn Betreiber nachweisen, dass sie die notwendigen Anforderungen zur Verringerung des Infektionsrisikos einhalten. Mit dem Status-Report 52 werden Regeln für ein vereinfachtes Nachweisverfahren auf Basis europäischer Normen vorgeschlagen.
www.fgk.de

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