Im Vergleich zur letzten Fassung wurde der Anwendungsbereich des FGK-Qualitätssiegels auf Raumklimageräte in Split-Ausführung ohne Wärmepumpenfunktion erweitert. Außerdem werden nun auch Anlagen mit mehr als 12 kW Kühlleistung einbezogen, wobei in diesem Fall die Leistungsangaben für den Kühl- und den Heizbetrieb den Randbedingungen der Ökodesign-Verordnung EU 2016/2281 entsprechen müssen. Eine weitere wichtige Neuerung betrifft den Abschnitt „Kältemittel“, hier wird jetzt explizit auf die EU-Richtlinie 517/2014 Bezug genommen. Dies bedeutet unter anderem, dass die dort geforderten Kennzeichnungen – etwa zur Angabe der Menge der im Erzeugnis oder in der Einrichtung enthaltenen fluorierten Treibhausgase – ab sofort Voraussetzung für eine Zertifizierung bzw. Verlängerung einer bestehenden Zertifizierung sind.
Das „Qualitätssiegel Raumklimageräte“ bietet Käufern von Produkten der zertifizierten Hersteller bzw. Vertriebsunternehmen die Gewähr, dass es sich dabei ausschließlich um energieeffiziente Inverter-Geräte handelt, die den aktuell gültigen gesetzlichen Bestimmungen in vollem Umfang entsprechen. Um zudem potenziellen Interessenten eine möglichst einfache Vergleichbarkeit zwischen den Geräten verschiedener Anbieter zu gewährleisten, müssen sich weiterhin alle in den Datenblättern, Bedienungsanleitungen und ähnlichen Dokumenten gemachten technischen Daten auf genormte Rahmenbedingungen beziehen. Ausführliche Informationen zum „Qualitätssiegel Raumklimageräte“ bietet der gleichnamige STATUS-REPORT 26, der unter anderem als kostenlose PDF-Datei von der Homepage des FGK heruntergeladen werden kann.