Seit dem 1. Januar 2019 besteht die Möglichkeit, über das Investitionsprogramm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) entweder einen direkten Zuschuss oder einen zinsverbilligten Kredit mit Teilschulderlass (Tilgungszuschuss) zu beantragen, so die Gütegemeinschaft Energiehandel (Informationen unter www.deutschland-machts-effizient.de). Auch dort, wo gleich mehrere Optimierungsmaßnahmen in Angriff genommen werden, sind nun nur noch ein Konzept und ein Antrag erforderlich. Pro Antragsteller oder Projekt kann die Förderung bis zu 10 Mio. Euro betragen. www.guetezeichen-energiehandel.de ■