Die Novelle des deutschen Chemikaliengesetzes bedeutet eine Anerkennung der Notwendigkeit strengerer Maßnahmen und Kontrollen. Zudem soll damit nun jeder Käufer von HFKW überprüfen können, ob diese legal in die EU eingeführt wurden. Außerdem werden die zuständigen Behörden ermächtigt, die Verwendung von HFKW zu verbieten, die gegen die Quotenregelung verstoßen. Die Änderungen ermöglichen nicht nur mehr Vertrauen aufseiten der Käufer von HFKW in Deutschland, sondern auch, dass die Vollzugsbehörden die Herkunft der Produkte im Besitz von Unternehmen genauer prüfen können.
In den letzten Jahren hat sich in der EU ein florierender Schwarzmarkt für HFKW entwickelt. Ab dem 1. August wird die Änderung des deutschen Chemikaliengesetzes diejenigen, die in Deutschland HFKW verkaufen, gesetzlich dazu verpflichten, dem Käufer die entsprechende Dokumentation zur Verfügung zu stellen. Dies gilt unabhängig davon, an welcher Stelle der Wertschöpfungskette sie sich befinden. Die Dokumentation wird es den Behörden und Käufern ermöglichen, festzustellen, ob innerhalb der Quote gehandelt wurde.
Der EFCTC fordert andere Mitgliedstaaten dringend dazu auf, dem zu folgen. Eine europaweit harmonisierte Durchsetzung der F-Gas-Verordnung stelle sicher, dass der lukrative illegale Handel nicht einfach in andere Länder verlagert wird. (RM)