Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Der Standard für die klima- und ressourcenschonende Rückproduktion von FCKW-geschäumten Produkten

RAL-GZ 729

FCKW (Fluorchlorkohlenwasserstoffe) wurden bis Mitte der 90 er Jahre nicht nur in großem Umfang in Haushaltskühlgeräten verwendet, sondern fanden in zahlreichen anderen Produkten Verwendung. Unzählige Industriedächer sind auch heute noch mit FCKW (ODS[1])-haltigen, Polyurethan-geschäumten Paneelen isoliert. Zwar werden seit dem FCKW-Produktionsverbot überwiegend sogenannte „natürliche Schäumungsmittel“ (z.B. Cyclopentan) eingesetzt, doch führt die Langlebigkeit von Polyurethan-geschäumten Materialien dazu, dass  diese Dächer, genauso wie Fahrzeugaufbauten für den Transport zu kühlender Ware, große Kühlhäuser, Warmwasser-Speicher (Boiler) oder Fernwärmerohre immer noch in der Anwendung sind.

Die Klimarelevanz der alten FCKW-geschäumten Produkten ist enorm. Dem in der Regel eingesetzten FCKW R11 (Trichlorfluormethan) wohnt nicht nur ein sehr hohes Ozonschicht-Zerstörungs-Potential inne. Die Substanz  trägt darüber hinaus auch sehr erheblichem Umfang zum Treibhauseffekt bei. 1 kg R11 hat eine fast 5000-mal höhere Negativwirkung auf das Klima als Kohlendioxid (CO2). Kommen diese Materialien ihrem End-of-Life-Status nahe, muss die Frage nach einer klimagerechten Behandlung geklärt werden. Die eingesetzten Technologien müssen in  der Lage sein, die verarbeiteten FCKW vollständig zurück zu gewinnen und sie einer endgültigen Zerstörung zuzuführen. Außerdem kommt der weitestgehend ressourcenschonenden Verwertung eine hohe Bedeutung zu. Ein hoher Anteil an stofflicher Verwertung ist ein absolutes Muss.

Beide Anforderungen an die Behandlung von FCKW-geschäumten Materialien gelten im Übrigen auch für KW-geschäumte Produkte, denn Emissionen der dort eingesetzten Pentane sind ebenfalls aus Umweltgesichtspunkten zu vermeiden und auch diese Produkte sollten möglichst stofflich verwertet werden.


[1] Ozonschichtzerstörende Substanzen gemäß der EU-VERORDNUNG (EG) Nr.1005/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UNDDES RATES vom 16.September 2009über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen