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Daikin

Gesetzgeber hat Vorbehalte gegen Wärmepumpen abgebaut

„Mit der Einführung des GEG lässt sich der Einsatz von Luft-Luft-Wärmepumpen und hier im Besonderen der Daikin VRV zur Beheizung und Kühlung von Gewerbeimmobilen nun wesentlich einfacher realisieren. Der Gesetzgeber hat endlich erkannt, welch immenses Potenzial im Einsatz der Wärmepumpe für die Energiewende im Gebäudebereich liegt. Damit dies erreicht wird, war Daikin im Entstehungsprozess des Gebäudeenergiegesetzes seit 2017 über verschiedene Verbände bis hin zur ersten Anhörung aktiv beteiligt“, kommentiert Volker Weinmann, der als Beauftragter Politik und Verbände bei Daikin Germany intensiv daran mitgearbeitet hat.

Mit dem GEG wird ein einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden geschaffen. Wichtigste Änderung für den Einsatz von Wärmepumpen gegenüber der EnEV und dem EEWärmeG sind der Wegfall der Berechnung der Jahresarbeitszahl und des Wärmemengenzählers. Die energetische Bilanzierung reicht nun als alleiniger Nachweis aus, dass der geforderte Anteil von 50% Umweltwärme am Wärme- und Kälteenergiebedarf durch die VRV Wärmepumpe erbracht wird.

„Dem Gebäudesektor kommt bei der Energiewende in Deutschland eine wichtige Rolle zu, denn er verursacht rund 35 % des Endenergieverbrauchs und etwa 30 % der CO2-Emissionen. Wärmepumpen wie die VRV von Daikin punkten hier, da sie drei Viertel ihrer Energie direkt vor Ort aus erneuerbaren Energien gewinnen und so besonders wenig Primärenergie verbrauchen. Bisher gab es aber für deren Einsatz einige Hürden, die nun endlich beseitig wurden“, so Volker Weinmann.

Weitere Regelungen des GEG, die Daikin begrüßt, sind die erweiterte Anrechnung von PV-Strom. Dies führt zu einer Besserstellung von Wärmepumpen in Kombination mit PV sowie zur Anerkennung von Abwasser-Abwärme als Erneuerbare Energie. „Hier bieten wir mit der wassergekühlten VRV und der Wärmequelle Abwasser eine technische Lösung, die die Anforderung erfüllt“, so Weinmann.

Anforderungsniveau für Neubauten reicht nicht zum Erreichen der Klimaziele 

„Trotz der positiven Aspekte für die Wärmepumpe gibt es auch kritische Punkte: Das im GEG festgelegte Anforderungsniveau für Neubauten bleibt hinter dem notwendigen Niveau zum Erreichen der Klimaziele des Gebäudesektors zurück. Mit dem GEG wurden weitere Erfüllungsoptionen für erneuerbare Energien geschaffen, die im technologischen Wettbewerb zur Wärmepumpe stehen. Es ist also weiterhin wichtig, den politischen Prozess zu begleiten, um mit der für 2023 geplanten Anpassung des GEG uneingeschränkt die Weichen für die Wärmepumpe zu stellen“, fasst Volker Weinmann zusammen. (RM)