Die F-Gas-Verordnung (VERORDNUNG (EU) Nr. 517/2014) schreibt spezifische Verwendungsverbote vor, die in Anhang III der Rechtsvorschriften dargelegt sind. So gilt ab 1. Januar 2020 ein Verwendungsverbot für ortsfeste Kälteanlagen, die H-FKW mit einem GWP von 2500 oder mehr enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen. Ausgenommen sind Einrichtungen, die für Anwendungen zur Kühlung von Produkten auf unter -50 °C bestimmt sind. Darüber hinaus sieht die Verordnung über einen Zeitraum von 15 Jahren eine schrittweise Reduktion der am Markt verfügbaren H-FKW vor. Die nächste Stufe tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Um diese Ziele zu erreichen, ist eine Umstellung von Kältemitteln mit hohem GWP wie R-404A und R-507A auf solche mit verringertem GWP, z. B. aus dem Opteon-Portfolio von Chemours, erforderlich. Das Unternehmen bietet verschiedene Lösungen für einen reibungslosen und effizienten Umstieg, darunter Opteon XP40 (R-449A) für den Retrofit bestehender Anlagen sowie die langfristig einsetzbaren und nachhaltigen Opteon XL40 (R-454A) und XL20 (R-454C) für Neuanlagen. (RM)