Der deutschen Politik fehle nach wie vor der Anspruch, die Weichen für einen zukunftsfähigen Gebäudesektor zu stellen. Dr. Martin Sabel, Geschäftsführer des BWP erklärt: „Konventionellen Energieträgern wird auch in der aktualisierten Gesetzesvorlage nach wie vor zu viel Spielraum eingeräumt ‐ dadurch wird die Erreichung der Klimaschutzziele gefährdet, wenn nicht gar verhindert. Hier braucht es klare Entscheidungen, den Weg der Wärme mit erneuerbaren Energien beschreiten zu wollen ‐ mit Wärmepumpen als der führenden erneuerbaren Heiztechnologie im Gebäudeneubau.“
Beim GEG gelte es, die positive Entwicklung, welche die Wärmepumpe seit der letzten EnEV‐Novelle zumindest im Neubau genommen hat, fortzuführen. In dieser Hinsicht beinhalte der Gesetzentwurf einige Aspekte die stark korrekturbedürftig sind.
Kritik am GEG: Anforderungsniveau im Neubau, PV‐Deckelung und Abwärmenutzung
Der BWP fordert, dass das Referenzgebäude, nach dem im Energieeinsparrecht die energetischen Anforderungen festgelegt werden, anders definiert werden muss. Es gelte, nicht nur das Anforderungsniveau für den Neubau weiter anzuziehen, sondern das Referenzgebäude auch als Vorbild für Gebäude zu verwenden, welche die Klimaziele für 2050 tatsächlich erreichen können. Im Zentrum dessen sollte auch die Luft‐Wasser‐Wärmepumpe als Standardheizung für Wohngebäude ausgewiesen werden.
Das GEG sieht vor, dass der dezentral gewonnene erneuerbare Strom auf den Gebäudeenergiebedarf angerechnet werden kann. Hierzu kritisiert der BWP, dass die neue Rechenmethode physikalisch nicht ausreichend begründet sei und die eingezogene Deckelung der Anrechenbarkeit die mit Wärmepumpen versorgten Gebäude benachteilige. Problematisch sei außerdem, wie die PV als Ersatzoption für erneuerbare Wärmeversorgung anerkannt wird. Der BWP fordert, darauf zu achten, dass der Ausbau von Dachflächen‐PV auch mit der tatsächlichen Nutzung des Stroms für die Gebäudetechnik einhergeht.
Weitere Kritikpunkte des Verbands betreffen die unzureichende Anerkennung von Wärmepumpen, die Umweltwärme oder Abwärme einsetzen, bei der Nutzungspflicht für Erneuerbare Energien in öffentlichen Gebäuden und bei Quartierslösungen.
Appell an das Klimakabinett: GEG‐Entwurf nachbessern, Gebäudebestand auf die Agenda setzen
Der vorliegende GEG‐Entwurf ist nach Meinung des BWP und zahlreicher weiteren Umwelt‐, Industrie‐ und Branchenverbände unzureichend.Der dringende Appell des BWP geht deshalb an
das Klimakabinett, hier auf zügige Nachbesserung zu drängen.Neben der Überarbeitung des GEG-Entwurfs, welcher sich inhaltlich primär auf den Neubausektor bezieht, müsse im Klimakabinett zwingend auch über die energetische Nachbesserung von Bestandsgebäuden gesprochen werden. Der Umgang und die energetische Optimierung der 14 Mio. veralteten Heizungssysteme, die einen wesentlichen Teil zum Klimawandel betragen, seien kurz‐ und mittelfristig entscheidend.
„Energieeffizienz und CO2‐Absenkung im Bestand müssen deshalb auch ganz oben auf der Agenda des Klimakabinetts stehen. Dazu gehört eine deutliche Senkung der Strompreise, denn nur so kann es gelingen, über erneuerbare Heizungssysteme wie Wärmepumpen die Belastung des Klimas durch den Gebäudesektor zu reduzieren“ so Martin Sabel. (RM)