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BTGA

Hinweise zur Energetischen Inspektion nach GEG

Darin werden die geänderten neuen Anforderungen normativ abgebildet, die mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) am 1. November 2020 in Kraft getreten sind. Das betrifft zum einen die Einteilung der Energetischen Inspektion in zwei Klassen - von 12 kW bis 70 kW thermischer Leistung für den Kältebedarf und größer 70 kW thermische Leistung für den Kältebedarf. Zum anderen wurde eine Ausnahmeregelung von der Energetischen Inspektion gemäß GEG neu aufgenommen, die bei vorhandenen Automationssystemen für diese Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden kann. Auf den zehn Seiten des Beiblatts sind Hinweise zur technischen Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen aus den Paragraphen 74 (3) und 75 des GEG zu finden. In der zuständigen Arbeitsgruppe lag die Federführung für die Erarbeitung des Beiblatts zur Inspektionsnorm DIN SPEC 15240 beim Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. -BTGA.

Der Inhalt des neuen Beiblatts wird im Zuge der bereits laufenden Überarbeitung der Norm DIN SPEC 15240 in das Hauptblatt eingepflegt. Außerdem sollen dort Vereinfachungen der Inspektionsdurchführung und weitere Anforderungen behandelt werden, die in der Europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) enthalten sind. (OB)

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